Neue Veröffentlichung: Zur Dritteinziehung des Tatlohns bei Cum-Ex-Geschäften in Fällen der Beuteteilung
In der Zeitschrift Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) ist ein Beitrag von Rechtsanwältin Professor Dr. Petra Wittig erschienen, der sich mit dem Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom 8.7.2025 (1 StR 58/24) auseinandersetzt, das die Konstellation der Dritteinziehung des Tatlohns bei Cum-Ex-Geschäften in Fällen der Beuteteilung zum Gegenstand hat (ZWH 2026, 95-99).
Den Beitrag finden Sie hier:
Zeitschrift Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen